Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dzaak Immobilien (GbR) – Nettelbeckstraße Minden - 32427 Minden (Stand: 21.02.2022)

 

  1. Auftraggeber des Maklers können beide Vertragsteile sein (Verkäufer, Vermieter, Verpächter und/oder Käufer, Mieter, Pächter). Soweit nachfolgend eine ausdrückliche Bezeichnung fehlt, gilt der Begriff „Auftraggeber“ für beide Vertragsteile.
  2. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person oder der seines Ehegatten liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
  3. Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
  4. Für die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beträgt die Provision, soweit nichts anderes vereinbart, bei Kaufverträgen 4,2 % des notariell beurkundeten Kaufpreises, inkl. Mehrwertsteuer. Bezugsgröße ist der Gesamtkaufpreis einschließlich der Nebenleistungen, wie etwa Zubehör des Kaufgegenstandes, Einbauküchen, Einbauten oder sonstige Einrichtungsgegenstände.
  5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf.
  6. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertrages. Die Provision wird mit Abschluss des nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertrages fällig und ist binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
  7. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zu diesem und jedem Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von geschlossenen Verträgen zu beschaffen.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Auf Anforderung wird er dem Makler eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages überlassen, und zwar unabhängig davon, ob letztlich ein Provisionsanspruch entstanden ist.
  9. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre, wenn durch die unbefugte Weitergabe der Nachweis desselben Grundstücks gegenüber anderen bei uns vorhandenen Interessenten bei uns möglich gemacht wird. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
  10. Tätigkeit für den anderen Teil ist dem Makler gestattet.
  11. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
  12. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  13. Während der Laufzeit des Vertrages wird der Auftraggeber keine anderen Makler beauftragen, sich die Dienste anderer Makler nicht gefallen lassen und solche Dienste auch nicht in Anspruch nehmen. Beauftragt er entgegen dieser Vereinbarung gleichwohl einen anderen Makler, lässt er sich die Dienste anderer Makler gefallen oder nimmt er diese in Anspruch, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, von anderen Maklern zugeführte Interessenten an uns zu verweisen und/oder uns zu etwaigen Verhandlungen mit solchen Interessenten hinzuzuziehen. Eigengeschäfte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
  14. Jede unbefugte Weitergabe von Maklerangeboten der Dzaak Immobilien (GbR) an Dritte, auch mit Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht gegenüber dem Makler.
  15. Die Verwendung von uns erstellter Bilder, Videos, Expose´s , Texte, Skizzen, Objektdarstellungen sowie Informationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen auch nach Beendigung des Maklervertrages von uns verwendet werden.
  16. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Minden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. – Ende – Dzaak Immobilien (GbR) - Nettelbeckstraße 14 - 32427 Minden
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